Musikschule Region Dübendorf

Wir haben die Antwort.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wenn Sie keine passende Antwort gefunden oder zusätzliche Fragen haben, steht Ihnen unser Sekretariat gerne Red und Antwort.

Anmeldung

Ab welchem Alter kann der Musikunterricht besucht werden?
Ein Eintritt ist je nach gewähltem Instrument bereits ab 3 Jahren möglich. Die entsprechende Lehrperson klärt die Eignung für einen Eintritt gerne ab.

Bieten Sie Privatunterricht zu Hause an?
Wir bieten weder Privatunterricht noch Unterricht bei Privatpersonen zu Hause an.

Gibt es die Möglichkeit für ein Schnupperabonnement?
Wir bieten Schnupperabonnemente à 5 Lektionen zu je 30 Minuten, einmal buchbar pro Instrument und Lehrperson.

Ein Schnupperabonnement kostet CHF 190.

Ist ein Lektionsbesuch möglich?
Nach Absprache und Vereinbarung mit der Lehrperson kann eine Lektion besucht und zugeschaut werden.

Sie und Ihr Kind erhalten so einen Einblick in den Unterrichtsalltag. Für eine definitive Anmeldung ist ein Lektionsbesuch zwingend notwendig.

Ist ein Unterrichtsplatz garantiert?
Wir setzen alles daran, jeder angemeldeten Personen einen Unterrichtsplatz bieten zu können.

Sollte kein passender Termin gefunden werden, oder hat die Wunschlehrperson keine freien Kapazitäten mehr, besteht die Möglichkeit einer Warteliste.

Die Warteliste wird wie folgt priorisiert:

1. Datum des Eintrages auf der Warteliste

2. Wohnort des SuS

3. Lehrpersonenwunsch

Kann eine Probelektion besucht werden?
Um eine genauere Vorstellung des Unterrichts und des Instrumentes zu erhalten, ist eine Probelektion sinnvoll.

Eine Probelektion kostet CHF 50 und dauert 45 Minuten (30 Minuten Unterricht, 15 Minuten Beratung). Die Bezahlung erfolgt bar an die Lehrperson.

Können auch Erwachsene den Musikunterricht besuchen?
Die Musikschule Region Dübendorf kennt keine Altersgrenze.

Die Schulgelder sind nicht subventioniert und auf der Tarifliste ersichtlich. Unser Sekretariat berät Sie gerne.

Vermietet/verkauft die Musikschule Instrumente?
Die Musikschule bietet keine Vermietung und keinen Verkauf von Musikinstrumenten an.
Die Lehrperson und auch das Sekretariat stehen Ihnen beratend und mit Musikhausempfehlungen zur Seite, bei welchen Sie das geeignete Instrument mieten oder kaufen können.

Werden bei Ihnen auch Personen mit Beeinträchtigung unterrichtet?
Die Musikschule Region Dübendorf ist für alle da, die sich für Musik begeistern oder ein Instrument lernen möchten.
Unter dem Punkt Musik trotz allem finden Sie die nötigen Informationen.

Wie geht es nach erfolgter Anmeldung weiter?
Damit Sie und Ihr Kind sich ein Bild unseres Angebotes und Lehrpersonen machen können, werden die Anmeldungen nur nach einem vorgängigem Lektionsbesuch bei einer Musiklehrperson des gewünschten Faches entgegengenommen. Unsere Lehrpersonen beraten Sie gerne hinsichtlich der Unterrichtsart und der optimalen Lektionszeit.

Die Musikschulverwaltung sammelt alle Anmeldungen bis zum offiziellen Anmeldetermin (31. Mai / 30. November).

Danach erfolgt die Zuteilung an unsere Lehrpersonen (Dauer 2-3 Wochen). Die zugeteilte Lehrperson nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf, um den möglichen Stundenplan und weitere Bedürfnisse zu planen und zu besprechen.
Dabei muss die Lehrperson eine mögliche und sinnvolle Stundeneinteilung für beide Seiten sowie die Verfügbarkeit von Musikzimmern berücksichtigen.

Wie kann man sich anmelden?
Nach dem erfolgten Lektionsbesuch können Sie sich online anmelden.

Die zuständige Lehrperson kontaktiert Sie zu gegebener Zeit, um einen Unterrichtstermin und die Unterrichtsart festzulegen.

Wir sind neu zugezogen, wie kann ich mich/können wir unser Kind für den weiterführenden Musikunterricht anmelden?
Melden Sie Ihr(e) Kind(er) online an und geben Sie Ihre Wünsche an.
Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen und den nächstmöglichen Eintritt besprechen.

Ist ein Eintritt während des laufenden Semesters möglich?
Ein Eintritt ist während des laufenden Semesters möglich, sofern es die Umstände (freier Platz, passende Unterrichtszeit etc.) zulassen. Unser Sekretariat prüft gerne die freien Kapazitäten.

Wie lange bleibt die Anmeldung gültig?
Die Anmeldung (Unterrichtsvertrag) ist verbindlich, verpflichtet zum Besuch des Unterrichts und zur Bezahlung des Schulgeldes und bleibt so lange bestehen, bis eine Abmeldung erfolgt (siehe Schulordnung Art.2).

Wie finde ich die richtige Lehrperson für mein Kind?
Unser Sekretariat oder auch unsere Fachgruppenleitungen stehen Ihnen für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung.

Laufender Unterricht, bestehender Unterricht ändern

Das Login für das Benutzerkonto funktioniert nicht.
Bitte überprüfen Sie, ob Sie zur Anmeldung die Logindaten für Sie als erziehungsberechtigte Person verwendet haben. Sollte die Anmeldung dennoch nicht funktionieren, senden Sie bitte eine Mail an das Sekretariat, wir werden Ihnen umgehend neue Logindaten zuweisen.

Ich/mein Kind ist verhindert. Wird die Lektion nachgeholt?
Nein - bei einer Verhinderung oder Abwesenheit des Schülers, der Schülerin besteht keinen Anspruch, dass die verpasste Lektion nachgeholt wird.

Sollten Sie/Ihr Kind infolge Unfall oder Krankheit den Unterricht über längere Zeit nicht besuchen können, werden wir einen Abzug auf der nächsten Semesterrechnung prüfen.

Das Sekretariat benötigt hierfür ein Arztzeugnis.

Ich/mein Kind kann wegen Unfall/Krank den Unterricht nicht besuchen. Werden die Kosten zurückerstattet?
Gegen Einreichung eines Arztzeugnisses prüfen wir einen Abzug für die kommende Semesterrechnung.

Melden Sie sich hierfür bei unserem Sekretariat.

Ist ein Lehrerwechsel möglich?
Ein Wechsel der Lehrperson ist unter Einhaltung der Meldefrist und nach Rücksprache mit der aktuellen Lehrperson auf das kommende Semester möglich.

Gerne informieren wir Sie über weitere Lehrpersonen und stellen den Kontakt her. Um eine Mutation vorzunehmen, können Sie sich als erziehungsberechtigte Person im Kundenkonto einloggen. Wählen Sie anschliessend im schwarzen Balken "Anmeldung/Mutation" aus.

Kann die Unterrichtsdauer angepasst werden?
Eine Anpassung der Unterrichtsdauer nehmen wir nach Absprache mit der Lehrperson unter Einhaltung der Meldefrist auf das nächste Semester entgegen.

Um eine Mutation vorzunehmen, können Sie sich als erziehungsberechtigte Person im Kundenkonto einloggen. Wählen Sie anschliessend im schwarzen Balken "Anmeldung/Mutation" aus.

Kann ich/mein Kind das Instrument wechseln?
Ein Wechsel zu einem anderen Instrument ist auf das kommende Semelster unter Einhaltung der Meldefrist möglich.

Gerne informieren wir Sie über weitere Lehrpersonen/Instrumente und stellen den Kontakt her. Um eine Mutation vorzunehmen, können Sie sich als erziehungsberechtigte Person im Kundenkonto einloggen. Wählen Sie anschliessend im schwarzen Balken "Anmeldung/Mutation" aus.

Muss ein fortführender Unterricht in jedem Semester bestätigt werden?
Nein - Wenn Sie/Ihr Kind den Unterricht unverändert fortführen möchten, brauchen Sie nichts zu unternehmen.

Die Anmeldung bleibt so lange gültig, bis Sie den Unterricht unter Einhaltung der Frist schriftlich kündigen.

Muss ich eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde ebenfalls melden?
Ja, denn wir sind nicht mit den Einwohnerämtern verknüpft.

Um die Adressänderung vorzunehmen, können Sie sich als erziehungsberechtigte Person im Kundenkonto einloggen und die Adressinformationen anpassen.

Mutationen im Benutzerkonto sind nicht möglich, da Volljährigkeit verlangt wird.
Dann haben Sie sich vermutlich mit den Logindaten Ihrer Tochter/Ihres Sohnes angemeldet. Bitte verwenden Sie die Anmeldeinformationen für Sie als erziehungsberechtigte Person, dann sollten Mutationen möglich sein.

Das Sekretariat unterstützt Sie gerne.

Was ist ein Stufentest?
Die Stufentests finden jährlich statt und können mit fast allen Instrumenten sowie in Sologesang abgelegt werden. Wir sehen hierin eine zusätzliche Motivation sowie Ansporn.

Der Stufentest dient der Standortbestimmung des musikalischen und instrumentaltechnischen Fortschritts und bestätigt das Erreichen einer bestimmten musikalischen Entwicklungsstufe.

Erste Ansprechperson dafür ist die Lehrperson.

Wie erfolgt die Stundenplaneinteilung?
Die Unterrichtszeit wird direkt mit der Lehrperson vereinbart. Die Lehrperson wird sich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen.

Informieren Sie die Lehrperson so früh als möglich über mögliche Änderungswünsche auf das neue Semester.

Wie kann ich mein Kind beim Üben unterstützen?
Schaffen Sie zu Hause Raum und Musse für die Musik.
Unsere Lehrpersonen sind sehr erfahren. Wenden Sie sich direkt an die zuständige Lehrperson, sie steht Ihnen mit Tipps und Ratschlägen gerne zur Seite.

Wird bei Abwesenheit der Musiklehrperson der Unterricht nachgeholt?
Fallen beim Einzel- oder Gruppenunterricht Lektionen wegen Verhinderung der Musiklehrperson aus (ausgenommen bei Krankheit), so werden sie, wenn möglich, innerhalb des Semesters nachgeholt, wobei im Einzelunterricht Anspruch auf 18 Lektionen pro Semester bestehen.

Die Regeln bei Ausfall des Unterrichts finden sie detailliert in den Schulordnung unter Art. 12.

Schulgeld

Erfolgt bei Krankheit der Lehrperson eine Rückerstattung?
Unsere Schulordnung sieht unter Art. 12 vor, dass ab der dritten ausgefallenen Lektion (pro Semester), ein Anspruch eines Abzugs auf der nächsten Semesterrechnung besteht. Der Unterricht wird nicht nachgeholt.

Dies wird automatisch durch die Musikschule veranlasst.

Gewährt die Musikschule Rabatte für Lernende und Studierende?
Lernende und Studierende bis 25 Jahre können ebenfalls vom subventionierten Schuldgeldtarif profitieren.

Senden Sie uns zusammen mit der Anmeldung eine Kopie des Lehrvertrages oder eine Studienbestätigung zu.

Gewährt die Musikschule Stipendien?
Die Trägergemeinden der Musikschule Region Dübendorf sehen Schulgeldermässigungen für Kinder bis zum 20. Altersjahr bzw. deren Eltern vor, welche ein steuerbares Einkommen von weniger als CHF 52'000 ausweisen.

Weitere Informationen zur Beantragung finden sie hier: Stipendien.

Ist eine Ratenzahlung möglich?
Ja, eine Zahlung in Raten (max. 6) ist möglich, der Ratenzuschlag beträgt CHF 15.00 pro Rechnung.

Falls Sie eine Ratenzahlung wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

Wann erfolgt die Rechnungsstellung?
Die Schulgeldgebühren werden halbjährlich verrechnet.
Die Rechnungen werden jeweils Ende März und Ende September verschickt.

Wie setzt sich das Schulgeld zusammen?
Der Tarif für Kinder und Jugendliche ist in allen unseren Anschlussgemeinden gleich und wird von den jeweiligen Gemeinden und vom Kanton unterstützt.
Ihre Wohngemeinde und der Kanton übernehmen 54 % des gesamten Kosten.
Die Preise auf der Tarifliste für Kinder und Jugendliche entsprechen Ihrem Anteil.

Wie wird bei Eintritt während dem Semester verrechnet?
Bei Eintritt während des laufenden Semesters erhalten Sie eine anteilsmässige Rechnung (1/6 pro verbleibendem Monat).

Gewährt die Musikschule Geschwisterrabatt?
Ja, ab 2 Fachbelegungen gibt es Rabatte für Familien. Details sind in unserer Tarifübersicht aufgeführt.

Gruppenunterricht, Ensemblefächer sowie der Erwachsenenunterricht sind vom Familienrabatt ausgenommen.

Gewährt die Musikschule Mehrfächerrabatt?
Ja, ab 2 Fachbelegungen gibt es Rabatte für mehrere Fächer. Details sind in unserer Tarifübersicht aufgeführt.

Gruppenunterricht, Ensemblefächer sowie Erwachsenenunterricht sind vom Mehrfächerrabatt ausgenommen.

Abmeldung/Wegzug

Muss die Abmeldung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen?
Ja, es gelten folgende Abmeldetermine (siehe auch Schulordnung, Art. 5):

31. Mai (Unterricht endet vor den Sommerferien)

30. November (Unterricht endet vor den Sportferien)

Sollten Sie/Ihr Kind den Unterricht ab sofort nicht mehr besuchen wollen, bleibt das Semesterschulgeld dennoch geschuldet.

Bei einer verspäteten Abmeldung wird eine Umtriebsentschädigung von Fr. 250.00 in Rechnung gestellt. Erfolgt die Abmeldung nach dem 15. Juni bzw. 15. Dezember ist das Schulgeld vollumfänglich geschuldet.

Sie können in Ihrem Benutzerkonto einen Kündigungsantrag einreichen. Loggen Sie sich dazu als erziehungsberechtigte Person im Kundenkonto ein und wählen Sie anschliessend "Kündigungsantrag".

Wer informiert bei einer Abmeldung die Lehrperson?
Bitte besprechen Sie die Abmeldung mit der Lehrperson.

Sie können anschliessend in Ihrem Benutzerkonto einen Kündigungsantrag einreichen. Loggen Sie sich dazu als erziehungsberechtigte Person im Kundenkonto ein und wählen Sie anschliessend "Kündigungsantrag". Nach Bearbeitung der Kündigung erhält die Lehrperson eine dem entsprechende Meldung.

Wie teile ich eine Abmeldung mit?
Sie können in Ihrem Benutzerkonto einen Kündigungsantrag einreichen. Loggen Sie sich dazu als erziehungsberechtigte Person im Kundenkonto ein und wählen Sie anschliessend "Kündigungsantrag".

Berücksichtigen Sie die Abmeldetermine 31. Mai bzw. 30. November.

Wir haben den Abmeldetermin verpasst. Was nun?
Gestützt auf unsere Schulordnung Art. 4 wird bei einer verspäteten Abmeldung eine Umtriebsentschädigung von Fr. 250.00 in Rechnung gestellt.

Erfolgt die Abmeldung nach dem 15. Juni bzw. 15. Dezember, ist das Schulgeld vollumfänglich geschuldet.



Wir ziehen aus der Gemeinde weg, kann man sich per sofort abmelden?
Im Falle eines Umzuges ist die Abmeldung per sofort möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug so bald als möglich und teilen Sie uns ihre neue Wohnadresse mit.